Reduzierung der Wahlkreise schafft Voraussetzung

Schematische Darstellung des Landtags in Stuttgarts.
Schematische Darstellung des Landtags in Stuttgarts.

Während die Politik die Bürgerinnen und Bürger darauf einschwört, dass die Gürtel enger geschnallt werden müssen, droht die Wahlrechtsreform dem Parlament einen Bierbauch zu verpassen. Die Bevölkerung hat weder Verständnis, noch Interesse daran, mit gewaltigen Summen Ausgaben für ein eventuell doppelt so großes Landesparlament zu tätigen, ohne dafür einen demokratischen Mehrwert zu erhalten.

Ein aufgeblähter Landtag bringt nur mehr Kosten, aber nicht mehr Demokratie. Diese Aufblähung wollen wir durch die Übernahme der bewährten Strukturen der 38 Bundestagswahlkreise in das Landtagswahlrecht vermeiden.

Wir streben eine Reduktion der baden-württembergischen Landtagswahlkreise von 70 auf 38 an, indem die Wahlkreisstruktur der Bundestagswahlkreise übernommen werden soll.

Dr. Hans-Ulrich Rülke, Fraktionsvorsitzender

Aktueller Stand des Volksbegehrens

24. März 2023: Das Volksbegehren wurde begonnen. Dafür verantwortlich zeichnet die FDP Baden-Württemberg. Sofern Sie das Volksbegehren unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an die Landesgeschäftsstelle der FDP Baden-Württemberg. Denn dieses wird ausschließlich von der Partei organisiert, nicht von der FDP-Fraktion im Landtag von Baden-Württemberg.

08. März 2023: Nachdem bereits unser erster Kompromissvorschlag einer Reduktion um zehn Wahlkreise im Zuge der Wahlrechtsdebatte von Grünen, CDU und SPD abgelehnt wurde, waren wir nicht besonders optimistisch, dass ein noch weitergehender Gesetzentwurf beschlossen werden würde. So kam es am 08. März auch. Nur die FDP-Abgeordneten haben das Risiko in Kauf genommen, durch einen Beschluss unseres Gesetzentwurfs ihr eigenes Mandat verlieren zu können und dafür gestimmt.

Hintergrundinformation zum Volksbegehren gegen einen XXL-Landtag in Baden-Württemberg

Wir streben an, die Anzahl der Wahlkreise von 70 auf 38 zu verringern und damit auch die Anzahl der Direktmandate auf 38 zu begrenzen.
Das hat zur Folge, dass weniger Überhangmandate entstehen können. So wird das Risiko erheblich minimiert, dass nach der nächsten Landtagswahl der Landtag auf über 200 Abgeordnete anschwellen kann.

Wenn der Landtag statt seiner Sollgröße von 120 Abgeordneten auf 216 Abgeordnete anwächst, kostet das den Steuerzahler ca. 200 Millionen Euro. Zudem wäre der Plenarsaal zu klein und man müsste dafür eine Lösung finden. Wir wollen solche zusätzlichen Kosten mit unserem Vorschlag vermeiden.

Warum? Im Zuge der Wahlrechtsreform hat Prof. Dr. Joachim Behnke die letzte Wahl, die in einem Zweistimmenwahlrecht in Baden-Württemberg erfolgte – die Bundestagswahl am 26. September 2021 – analysiert und anhand des Wahlverhaltens Hochrechnungen erstellt.

Seinen Berechnungen zufolge würde der Landtag mit demselben Stimmverhalten der Bevölkerung wie bei der Bundestagswahl mit dem aktuellen Wahlrecht auf 216 Abgeordnete anschwellen. Das wäre aufgrund der vielen Überhangmandate der stärksten Partei so, die dann mit Ausgleichsmandaten bei den anderen Parteien so lange ausgeglichen werden müssen, bis die Sitzverteilung dem Stärkeverhältnis der Zweitstimmen entspricht. Prof. Dr. Behnke empfiehlt deshalb ca. 40 Wahlkreismandate. Unser Vorschlag mit 38 Wahlkreismandaten würde bei diesem Wahlausgang kein Überhangmandat produzieren und die Sollgröße des Landtags von 120 Abgeordneten wäre eingehalten.

Unser Vorschlag im Zuge der Wahlrechtsreform von 70 auf 60 Wahlkreise zu reduzieren, wurde von uns als Kompromissvorschlag in die Debatte eingebracht, die die vier demokratischen Fraktionen geführt haben. Er entsprach einem Vorschlag, den die Grünen vor einigen Jahren selbst eingebracht hatten und hat sich an dem von den Grünen auf Bundesebene mitgetragenen Vorschlag einer Wahlkreisreduktion auch für die Bundestagswahl orientiert. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der SPD haben das dennoch abgelehnt.

Einfügen: Datei mit Gesetzentwurf

  • Vorschlag nicht weitgehend genug
    Unser Sachverständiger hat ausgeführt, dass die Dämpfungswirkung bei 60 Wahlkreisen nicht hinreichend sei, für eine wirklich wirksame Einhaltung der Sollgröße und hat ca. 40 Wahlkreise vorgeschlagen.
  • Betroffenheit
    Uns wurde vorgeworfen, wir wären persönlich nicht betroffen, weil wir damals offen gelassen haben, welche Wahlkreise wegfallen sollen.
  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur
    Wir würden keinen konkreten Vorschlag unterbreiten, wie eine neue Wahlkreisstruktur aussehen solle, insbesondere vor dem Hintergrund der anzunehmenden Diskussionen darüber, wer dann welches Stück von welchem Wahlkreis bekommt.
  • Vorschlag nicht weitgehend genug
    Wir schlagen 38 Wahlkreise vor, liegen also im Bereich des Vorschlags des Sachverständigen bzw. sogar leicht darunter.
  • Betroffenheit
    10 von 18 Abgeordneten wären persönlich betroffen.
  • Vorschlag zur neuen Wahlkreisstruktur
    Wir schlagen sehr konkret eine Struktur vor, die bereits bekannt ist und ohne Diskussionen übernommen werden kann.